Europa · Firmengründung
Firmengründung in Lettland
Passend für Gründer mit Blick auf den EU-Markt, die eine kostengünstige Gesellschaft in Euro wollen, eingebunden in die EU- und eIDAS-Systeme, mit Steueraufschub bis zur Gewinnausschüttung.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sabiedrība ar ierobežotu atbildību, SIA) — das Standardvehikel für ausländische Gründer; daneben gibt es eine SIA-Variante mit reduziertem Kapital
- Körperschaftsteuer
- Keine Steuer auf thesaurierte und reinvestierte Gewinne; 20% Körperschaftsteuer auf Ausschüttungen, wobei die Bemessungsgrundlage mit dem Koeffizienten 0,8 hochgerechnet wird, was effektiv rund 25% auf die Nettodividende ergibt. Ab dem 1. Januar 2026 können Gesellschaften, die vollständig natürlichen Personen gehören, ein alternatives Regime wählen: Der Gewinn wird durch 0,85 geteilt und mit 15% Körperschaftsteuer belastet, zuzüglich 6% Einkommensteuer, die auf den ausgezahlten Betrag einbehalten wird.
- Gründungsdauer
- ~1–3 Werktage beim Unternehmensregister, sobald eine vollständige Akte eingereicht ist; rechnen Sie Zeit für Bank und elektronische Signatur hinzu
- Mindestkapital
- Standard-SIA: 2.800 EUR, davon mindestens 50% (1.400 EUR) vor der Eintragung eingezahlt, der Rest im ersten Jahr. SIA mit reduziertem Kapital: 1 bis 2.799 EUR, beschränkt auf bis zu fünf natürliche Gründer, die keine weitere SIA mit reduziertem Kapital halten, mit Pflichtrücklage (25% des Jahresgewinns), bis das Kapital 2.800 EUR erreicht.
- Ansässiger Geschäftsführer
- Keine Ansässigkeitspflicht für Vorstandsmitglieder; ein Nichtansässiger darf Geschäftsführer sein. Eine lettische eingetragene Rechtsadresse ist erforderlich, und Gründer aus Drittstaaten brauchen unter Umständen eine örtliche Kontaktperson für den Schriftverkehr.
- Prüfung
- Prüfungspflicht, wenn die Gesellschaft zwei von drei Schwellen überschreitet: Bilanzsumme 800.000 EUR, Nettoumsatz 1.600.000 EUR, durchschnittlich 50 Beschäftigte. Darunter kann eine leichtere prüferische Durchsicht ausgelöst werden, bei Bilanzsumme 400.000 EUR / Umsatz 800.000 EUR / 25 Beschäftigten (zwei von drei, zwei Jahre in Folge); die kleinsten Gesellschaften sind befreit.
- Gründung aus der Ferne
- Ja — eine vollständig elektronische Einreichung ist für Inhaber einer qualifizierten elektronischen Signatur nach eIDAS möglich (etwa der lettischen eID/eParaksts). Gründer ohne qualifizierte E-Signatur müssen Unterschriften beglaubigen lassen; fremdsprachige Unterlagen brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Ein lettisches Geschäftskonto bei einer Bank oder einem E-Geld-Institut ist für die Kapitaleinzahlung nötig und für Nichtansässige der wesentliche praktische Engpass.
- Staatliche Gebühr
- Staatliche Eintragungsgebühr rund 75 EUR für eine gewöhnliche SIA (rund 20 EUR für eine SIA mit reduziertem Kapital); beschleunigte Bearbeitung kostet mehr. Gesonderte Gebühren für die Zeitungsveröffentlichung wurden für elektronische Einreichungen abgeschafft.
- Am besten für
- Passend für Gründer mit Blick auf den EU-Markt, die eine kostengünstige Gesellschaft in Euro wollen, eingebunden in die EU- und eIDAS-Systeme, mit Steueraufschub bis zur Gewinnausschüttung.
Der Ablauf
- Einen Gesellschaftsnamen reservieren und Gründungsvertrag, Satzung und Zustimmungen des Vorstands vorbereiten (auf Lettisch; fremdsprachige Originale brauchen eine beglaubigte Übersetzung)
- Ein vorläufiges Bank- oder EMI-Konto eröffnen und das erforderliche Stammkapital einzahlen, oder eine Sacheinlage dokumentieren
- Die Gründungsunterlagen mit qualifizierter elektronischer Signatur oder vor einem Notar unterzeichnen und die Staatsgebühr zahlen
- Beim Unternehmensregister (Uzņēmumu reģistrs) einreichen; nach der Eintragung zur Umsatzsteuer und gegebenenfalls als Arbeitgeber beim Staatlichen Finanzamt (VID) registrieren
- Die genannten 20% Körperschaftsteuer sind für sich genommen irreführend: Die Hochrechnung mit 0,8 macht die tatsächliche Ausschüttungssteuer zu rund 25%, und das ab 2026 nur natürlichen Personen offenstehende Alternativregime (15% Körperschaftsteuer + 6% Einkommensteuer) hat eigene Zugangsgrenzen — klären Sie vor der Dividendenmodellierung, was gilt.
- Als Nichtansässiger ohne Substanz vor Ort ein lettisches Bank- oder E-Geld-Konto zu eröffnen ist der langsamste und am wenigsten planbare Schritt und kann eine ansonsten schnelle Gründung ausbremsen.
- Die SIA mit reduziertem Kapital von 1 EUR wirkt attraktiv, bringt aber echte Einschränkungen: Anteile nur für natürliche Personen, höchstens fünf Gründer, keine Beteiligung an einer weiteren SIA mit reduziertem Kapital und eine Pflichtrücklage, bis das Kapital 2.800 EUR erreicht.
Häufige Fragen
Lettland: Wie lange dauert die Firmengründung?
~1–3 Werktage beim Unternehmensregister, sobald eine vollständige Akte eingereicht ist; rechnen Sie Zeit für Bank und elektronische Signatur hinzu
Lettland: Was kostet die Firmengründung?
Staatliche Eintragungsgebühr rund 75 EUR für eine gewöhnliche SIA (rund 20 EUR für eine SIA mit reduziertem Kapital); beschleunigte Bearbeitung kostet mehr. Gesonderte Gebühren für die Zeitungsveröffentlichung wurden für elektronische Einreichungen abgeschafft.
Lettland: Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
Keine Steuer auf thesaurierte und reinvestierte Gewinne; 20% Körperschaftsteuer auf Ausschüttungen, wobei die Bemessungsgrundlage mit dem Koeffizienten 0,8 hochgerechnet wird, was effektiv rund 25% auf die Nettodividende ergibt. Ab dem 1. Januar 2026 können Gesellschaften, die vollständig natürlichen Personen gehören, ein alternatives Regime wählen: Der Gewinn wird durch 0,85 geteilt und mit 15% Körperschaftsteuer belastet, zuzüglich 6% Einkommensteuer, die auf den ausgezahlten Betrag einbehalten wird.
Lettland: Ist ein ansässiger Direktor nötig?
Keine Ansässigkeitspflicht für Vorstandsmitglieder; ein Nichtansässiger darf Geschäftsführer sein. Eine lettische eingetragene Rechtsadresse ist erforderlich, und Gründer aus Drittstaaten brauchen unter Umständen eine örtliche Kontaktperson für den Schriftverkehr.
Lettland: Ist die Gründung aus der Ferne möglich?
Ja — eine vollständig elektronische Einreichung ist für Inhaber einer qualifizierten elektronischen Signatur nach eIDAS möglich (etwa der lettischen eID/eParaksts). Gründer ohne qualifizierte E-Signatur müssen Unterschriften beglaubigen lassen; fremdsprachige Unterlagen brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Ein lettisches Geschäftskonto bei einer Bank oder einem E-Geld-Institut ist für die Kapitaleinzahlung nötig und für Nichtansässige der wesentliche praktische Engpass.
Lettland: Wie hoch ist das Mindeststammkapital?
Standard-SIA: 2.800 EUR, davon mindestens 50% (1.400 EUR) vor der Eintragung eingezahlt, der Rest im ersten Jahr. SIA mit reduziertem Kapital: 1 bis 2.799 EUR, beschränkt auf bis zu fünf natürliche Gründer, die keine weitere SIA mit reduziertem Kapital halten, mit Pflichtrücklage (25% des Jahresgewinns), bis das Kapital 2.800 EUR erreicht.
Lettland: Ist eine Prüfung vorgeschrieben?
Prüfungspflicht, wenn die Gesellschaft zwei von drei Schwellen überschreitet: Bilanzsumme 800.000 EUR, Nettoumsatz 1.600.000 EUR, durchschnittlich 50 Beschäftigte. Darunter kann eine leichtere prüferische Durchsicht ausgelöst werden, bei Bilanzsumme 400.000 EUR / Umsatz 800.000 EUR / 25 Beschäftigten (zwei von drei, zwei Jahre in Folge); die kleinsten Gesellschaften sind befreit.
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