Firmengründung Liechtenstein 2026: die 12,5 % sind echt, der Treuhänder ist Pflicht
Firmengründung in Liechtenstein: 12,5 % Ertragssteuer, CHF 10 000 Kapital, 5–10 Tage — und das Treuhänderhonorar, das über die Rechnung entscheidet.
Liechtenstein sind 160 Quadratkilometer Alpental zwischen der Schweiz und Österreich, und der Finanzsektor wächst der Bevölkerung seit den 1960er-Jahren davon. Ausländischen Gründern verkauft man eine flache Ertragssteuer von 12,5 %, den Schweizer Franken, EWR-Mitgliedschaft und ein Fürstentum, das seit vierzig Jahren den Ruf pflegt, nichts zu verlieren. Was der Pitch verschweigt: Allein können Sie davon fast nichts umsetzen.
Kurzfassung. Eine liechtensteinische GmbH wird rund fünf bis zehn Arbeitstage nach Eingang der beglaubigten Unterlagen und des Kapitalnachweises im Handelsregister eingetragen. Das Mindeststammkapital beträgt CHF 10 000 und ist bei Gründung voll einzuzahlen. Die Ertragssteuer liegt flach bei 12,5 % mit einer Mindestertragssteuer von CHF 1 800, die anrechenbar ist. Die Gründung ist per Vollmacht aus der Ferne möglich — ein konzessionierter liechtensteinischer Treuhänder ist praktisch aber unumgänglich, und dessen Honorar, nicht das Kapital, ist der eigentliche Preis.
Wie man in Liechtenstein eine Firma gründet
Das Standardvehikel ist die GmbH, die geschlossene Kapitalgesellschaft. Grössere Strukturen nutzen die AG. Die Schritte sind dieselben.
- Einen konzessionierten Treuhänder oder Rechtsanwalt mandatieren. Er reserviert den Namen, entwirft die Statuten und führt die Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten durch. Das ist kein optionaler Komfortschritt: Für einen Selbsteinreicher aus dem Ausland ist am Verfahren kaum etwas zugänglich.
- Kapital einzahlen. CHF 10 000 oder der Gegenwert in Euro oder Dollar, vollständig, wobei jeder Gesellschafter mindestens CHF 50 hält. Die Bank stellt die Einzahlungsbestätigung aus.
- Gründungsurkunden beurkunden lassen. Öffentliche Beurkundung ist der Regelfall. Sie entfällt im vereinfachten Verfahren für eine GmbH mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer — danach lohnt es sich zu fragen, denn es spart Kosten und Zeit.
- Beim Handelsregister einreichen. Die GmbH entsteht mit der Eintragung. Danach folgen die Steuerregistrierung und, falls das Geschäft es verlangt, eine Gewerbebewilligung.
Alles läuft auf Deutsch. Wer damit nicht arbeitet, sollte Übersetzungskosten einplanen.
Was es tatsächlich kostet
Die Eintragungsgebühr für eine gewöhnliche GmbH liegt bei rund CHF 700. Sie skaliert mit dem Stammkapital — etwa ein Promille, mindestens CHF 300 — zuzüglich Positionsgebühren für Zeichnungsrechte und Funktionen. Notariatskosten kommen obendrauf.
Nichts davon ist die entscheidende Zahl. Entscheidend ist der Treuhänder: Gründung und laufende Verwaltung sind in Liechtenstein nach regionalen Massstäben teuer, deutlich über der Schweiz bei vergleichbarer Struktur und unvergleichlich über Estland oder Irland. Wer CHF 10 000 Kapital einplant und den Rest für Rundung hält, hat die Jurisdiktion falsch gelesen.
Die 12,5 % — und die CHF 1 800 dazu
Die flache Ertragssteuer von 12,5 % ist echt und bleibt 2026 einer der niedrigsten Sätze Europas. Zwei Einschränkungen.
Erstens gibt es eine jährliche Mindestertragssteuer von CHF 1 800, fällig unabhängig vom Gewinn. Sie ist an die Ertragssteuer anrechenbar, ein profitables Unternehmen merkt sie also praktisch nicht, und Rechtsträger mit weniger als CHF 500 000 Bilanzsumme über drei Jahre sind befreit. Eine ruhende Holding mit realen Aktiven und ohne Ertrag zahlt sie jedes Jahr.
Zweitens greift bei grossen multinationalen Gruppen die globale Mindestbesteuerung der OECD. Liechtenstein erhebt eine Pillar-Two-Ergänzungssteuer von 15 % über eine qualifizierte inländische Mindeststeuer und die Income Inclusion Rule. Ab EUR 750 Millionen Konzernumsatz sind die 12,5 % eine Überschrift, die Sie auf Ihrem effektiven Satz nicht wiederfinden.
Die Gewerbebewilligung, an die man zu spät denkt
Eine liechtensteinische Gesellschaft, die ein bewilligungspflichtiges Gewerbe betreibt — und der Begriff deckt weit mehr ab, als er vermuten lässt —, braucht eine Gewerbebewilligung. Dafür ist mindestens ein Geschäftsführer erforderlich, der im EWR oder in der EFTA wohnt und für die Tätigkeit fachlich qualifiziert ist.
Daran hängt die ganze Konstruktion. Braucht Ihr Geschäft eine Bewilligung, reicht eine schlichte GmbH mit einem Offshore-Gründer als Alleingeschäftsführer nicht: Sie stellen lokales Management ein, Sie mieten keine Adresse. Klären Sie die Bewilligungslage für Ihre konkrete Tätigkeit vor der Eintragung, nicht danach.
Geschäftsführer, Revision und Rhythmus
Für den Geschäftsführer einer GmbH besteht kein allgemeines gesetzliches Wohnsitzerfordernis; die Einschränkung kommt über die Gewerbebewilligung, nicht über das Gesellschaftsrecht. Die Revisionspflicht ist moderat: Eine ordentliche Revision greift erst, wenn zwei von drei Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden — Bilanzsumme über CHF 6 Mio., Umsatz über CHF 12 Mio. oder mehr als 50 Mitarbeitende. Kleinere Gesellschaften machen stattdessen eine eingeschränkte Revision, Kleinstunternehmen können befreit sein, wobei bei kaufmännisch geführtem Betrieb in der Regel dennoch eine Revisionsstelle zu bestellen ist.
Für wen sich das wirklich eignet
Für Gründer, die ein seriöses, niedrig besteuertes europäisches Holding- oder Betriebsvehikel mit EWR-Zugang wollen, genug Volumen haben, um hohe Fixkosten zu tragen, und damit leben, dass ein lokaler Treuhänder dauerhaft in der Struktur sitzt.
Schlecht geeignet für alle, die eine billige Gesellschaft suchen, für alle, die auf dem Papier allein entscheiden wollen, und für alle, deren Heimatstaat den Gewinn ohnehin über die Hinzurechnungsbesteuerung zurückholt. Liechtenstein meldet nach CRS und führt ein öffentliches Register der wirtschaftlich Berechtigten. Es ist eine Niedrigsteuerjurisdiktion, keine stille.
Der ehrliche Vergleich ist die Schweiz. Sie verlangt einen in der Schweiz wohnhaften Zeichnungsberechtigten, CHF 20 000 einbezahltes Kapital für eine GmbH und liefert je nach Kanton effektiv etwa 11,7 % bis 20,5 % — in Zug tiefer als Liechtenstein, in Bern höher. Liechtensteins Vorteile sind die EWR-Mitgliedschaft, die der Schweiz fehlt, und ein flacher Satz, den man ohne kantonale Tabelle nennen kann. Steht EWR-Zugang nicht im Plan, schauen Sie zuerst auf die Schweiz.
Die vollständige, datierte Referenz dazu: Firmengründung in Liechtenstein.
Häufige Fragen
Was kostet eine Firmengründung in Liechtenstein?
Der Staat verlangt vergleichsweise wenig: eine Eintragungsgebühr von rund CHF 700 für eine gewöhnliche GmbH, die mit dem Stammkapital skaliert — etwa ein Promille, mindestens CHF 300 —, zuzüglich Positionsgebühren für Zeichnungsrechte und Funktionen. Notariatskosten kommen separat dazu. Der dominierende Posten ist der konzessionierte Treuhänder, ohne den Gründung und laufende Verwaltung praktisch nicht auskommen; Einrichtung und jährliche Betreuung sind in Liechtenstein nach europäischen Massstäben teuer. Hinzu kommen CHF 10 000 voll einzuzahlendes Stammkapital, eine Einlage und keine Gebühr, sowie die anrechenbare Mindestertragssteuer von CHF 1 800.
Wie hoch ist die Unternehmenssteuer in Liechtenstein?
Flach 12,5 % im Jahr 2026, einer der niedrigsten Nominalsätze Europas. Eine jährliche Mindestertragssteuer von CHF 1 800 fällt unabhängig vom Gewinn an und wird an die Ertragssteuer angerechnet; Rechtsträger mit weniger als CHF 500 000 Bilanzsumme über drei Jahre sind davon befreit. Grosse multinationale Gruppen mit einem konsolidierten Umsatz ab EUR 750 Millionen unterliegen der 15-prozentigen Pillar-Two-Ergänzungssteuer über die inländische Mindeststeuer und die Income Inclusion Rule, sodass 12,5 % für diese Gruppen nicht der effektive Satz ist.
Wie lange dauert eine Firmengründung in Liechtenstein?
Etwa fünf bis zehn Arbeitstage ab dem Zeitpunkt, an dem beglaubigte Gründungsurkunden und der Nachweis des einbezahlten Kapitals beim Handelsregister eingehen. Variabel ist alles davor: Mandatierung eines Treuhänders, KYC- und Prüfungen der wirtschaftlich Berechtigten, Eröffnung des Bankkontos für die Kapitaleinzahlung und, sofern erforderlich, die öffentliche Beurkundung. Für eine GmbH mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer besteht ein vereinfachtes Verfahren ohne öffentliche Beurkundung, was den Vorlauf verkürzt.
Braucht eine liechtensteinische GmbH einen Geschäftsführer mit Wohnsitz im Land?
Gesellschaftsrechtlich nein — für den Geschäftsführer einer GmbH gibt es kein allgemeines gesetzliches Wohnsitzerfordernis. Die Anforderung kommt über die Bewilligung. Eine Gesellschaft, die ein bewilligungspflichtiges Gewerbe betreibt, muss mindestens einen Geschäftsführer mit Wohnsitz im EWR oder in der EFTA haben, der für die Tätigkeit fachlich qualifiziert ist, was in der Praxis die Bestellung eines lokalen Treuhänders als Geschäftsführer bedeutet. Da die meisten operativen Tätigkeiten eine Gewerbebewilligung brauchen, endet die Mehrzahl der Betriebsgesellschaften mit lokalem Management, ob das Gesellschaftsrecht es verlangt oder nicht.
Kann ein Ausländer eine liechtensteinische Gesellschaft aus der Ferne gründen?
Ja. Die Gründung erfolgt üblicherweise aus der Ferne durch einen liechtensteinischen Treuhänder oder Rechtsanwalt aufgrund einer Vollmacht, eine Anreise ist nicht nötig. Die Gründungsurkunden bedürfen der öffentlichen Beurkundung, die im vereinfachten Verfahren für eine GmbH mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer entfällt. Die gesamte Dokumentation ist auf Deutsch, und der lokale Treuhänder führt vor der Einreichung KYC- und Prüfungen der wirtschaftlich Berechtigten durch. Gründung aus der Ferne bedeutet nicht anonyme Gründung.
Liechtenstein oder Schweiz für eine Holding?
Es kommt darauf an, ob Sie EWR-Zugang brauchen. Liechtenstein gehört zum EWR und erhebt flach 12,5 %, der Satz ist also planbar und der Binnenmarkt offen. Die Schweiz gehört nicht zum EWR, verlangt einen in der Schweiz wohnhaften Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsrecht und CHF 20 000 einbezahltes Kapital für eine GmbH, und ihr effektiver Gesamtsatz reicht von etwa 11,7 % in Zug oder Luzern bis rund 20,5 % in Bern — also möglicherweise günstiger als Liechtenstein, möglicherweise nicht. Die Schweiz hat den tieferen Bankenmarkt und das breitere Abkommensnetz. Liechtenstein gewinnt bei EWR-Mitgliedschaft und Satzklarheit.
Quellen (2)

Verfolgt, wo das Geld einer Familie beim Umzug tatsächlich landet — und wo eben still nicht.
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